ADFC kämpft weiter gegen geplante Gefährdung des Radverkehrs an Buerscher Straße
Gemeinsam mit BUND, Gladbeck mobil und den Linken schreibt er einen Brandbrief an die Bürgermeisterin und bittet die kommunalen Aufsichtsbehörden um Eingreifen
Am 18. April bescchlossen die Mehrheitsparteien SPD, CDU und FDP den Verkehrsversuch mit einem gschützten Radstreifen an der Buerschen Straße vorzeitig abzubrechen und die dafür aufgegebenen Parkplätze wieder einzurichten.
Da die Straßenverkehrsbehörde dazu nicht gehört worden war, vermutet der ADFC einen Verfahrensfehler und hat sich deswegen an die Kommunalaufsicht im Kreis und an die Bezirksregierung Münster gewandt. Deren Votum soll allerdings nicht abgewartet werden, sondern schon im August die Parkplätze provisorisch wieder hergerichtet werden, bis zur Jahreswende 2024/25 eine endgültige Markierung erfolgen soll. Gegen diese Eile wenden sich BUND und ADFC gemeinsam mit dem Bündnis Gladbeck mobil und der Fraktion Die Linke angsichts der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme.Sie gefährdet nicht nur RadfahrerInnen und FußgängerInnen, sondern stellt auch eine klimatische Verschlechterung dar, wie das Umweltamt der Stadt darlegt.
Aus all diesen Gründen haben die BUND, ADFC, Gladbeck mobil und die Linken sich in einem gemeinsamen Brief am 31.7.2024 an die Bürgermeisterin gewandt.
Hier der Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir, ADFC, BUND, Gladbeck Mobil und Die Linke, wenden uns an Sie wegen des von Politik, Verwaltung und Ihnen persönlich beabsichtigten Mischverkehrs von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf der Buerschen Straße. Mit großer Enttäuschung haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie schon einen Tag nach dem Antrag von SPD, CDU und FDP zur sofortigen Wiederherstellung der Parkplätze diesem Radfahrende gefährdenden Ansinnen auf der städtischen Homepage Ihre Zustimmung gegeben haben. Das ernüchtert uns um so mehr, als Sie vor Ihrer Wahl die Förderung des Radverkehrs als Ihre Herzensangelegenheit dargelegt haben, z.B. beim Radkongress des ADFC.
Wir sind nun in großer Sorge, dass Sie mit der jetzt kurzfristig anstehenden Umsetzung des vom Planungsausschuss der Stadt am 18. April 2024 beschlossenen Regelung Zufußgehende und Radfahrende, also die ohnehin schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen, ohne Not konkret gefährden.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen aus dem Rathaus hat Ihre Verwaltung (Amt 61) im Vorfeld der Sitzung des Planungsausschuss trotz Ihrer Vorfestlegung am 20. März richtigerweise eine Reihe von internen und externen Stellen um Stellungnahme zu dem Antrag der Mehrheitsparteien gebeten. Die uns im Wortlaut vorliegenden Stellungnahmen in diesem Verfahren sind ausnahmslos noch vor der Ausschusssitzung in Ihrem Hause eingegangen. Sie haben sich gegen den Antrag ausgesprochen, und zwar mit vielfältigen, beachtlichen Argumenten. Die für die Stadtgesellschaft wichtigen Gruppen wie der Behindertenbeirat und die Jugendhilfe sowie die befragten Fachleute sind einhellig der Auffassung, dass der beantragte Mischverkehr auf der Buerschen Straße gefährlich für den Rad- und Fußverkehr sei und keinesfalls mit dem Ziel der Wiederherstellung der alten Parkplatzsituation eingeführt werden dürfe.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass das städtische Ordnungsamt in seiner Funktion als mit der Erfüllung staatlicher Aufgaben betrauten Straßenverkehrsbehörde eine sachgerechte Bearbeitung des Antrags nicht vorgenommen hat. Notwendig wäre laut Bezirksregierung eine Prüfung, Abwägung und Darlegung der zwingenden Notwendigkeit der Führung im Mischverkehr gewesen. Die Bezirksregierung Münster als übergeordnete Straßenverkehrsbehörde hat in ihrer ausführlichen, an Ihre Verwaltung gerichteten E-Mail vom 05.04.2024 die Notwendigkeit einer solchen Prüfung und seine rechtlichen Vorgaben detailliert beschrieben und als unabdingbaren Bestandteil der Entscheidung vor einem politischen Beschluss gefordert. Diese Prüfung gibt es aber nicht.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen diese Vorgänge persönlich bekannt gemacht worden sind. Denn unter anderem haben Sie auf ein Schreiben der Linken, mit dem Sie zur Beanstandung des Ausschussbeschlusses aufgefordert wurden, geantwortet, dass eine förmliche Beteiligung des zuständigen Amtes nicht erforderlich gewesen sei, weil Sie sich selbst an die Stelle der lokalen Straßenverkehrsbehörde gesetzt hätten.
Wenn das stimmt, hätten Sie die einhellige Ablehnung in den Stellungnahmen doch nicht völlig ignorieren dürfen und den Rückbau anhalten müssen.
Da Sie als Bürgermeisterin die Verantwortung für die zukünftige Verkehrsgestaltung tragen und sich persönlich für die fragwürdige Entscheidung des Ausschusses eingesetzt haben, bitten wir Sie herzlich, der Öffentlichkeit und uns Ihre Gründe zu erläutern. Unsere Frage an Sie ist: Warum haben Sie gegen alle fachlichen Meinungen und behördlichen Vorgaben nicht gegen die Absicht der Parteienmehrheit opponiert, sondern sie vorschnell ausdrücklich für gutgeheißen?
Daher bitten wir Sie herzlich: Überdenken Sie Ihre spontane Positionierung noch einmal und setzen Sie sich dafür ein, dass für den zukünftigen Verkehr auf der Buerschen Straße eine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen aller Beteiligten nachhaltig gerecht wird. Wir sind davon überzeugt, dass dies möglich ist.
Es wäre zudem gut, wenn Sie die laut WAZ für August vorgesehene Beseitigung der „Bischofsmützen“ auf der Fahrbahn sowie die Wiederherstellung der Parkplätze und die damit erhöhte Gefahrenlage bis auf weiteres stoppen würden.
Bitte gestatten Sie uns noch abschließend eine politische Anmerkung. Sie wollen die Buersche Straße für mehr Pkws in der Innenstadt und zu Lasten des Fußgänger- und Radverkehrs exakt in dem Augenblick umgestalten, in dem der Bund das Straßenverkehrsgesetz und die dazu gehörende Straßenverkehrsordnung in historisch bedeutsamer Weise novelliert hat. Der innerstädtische Verkehr soll sich zukünftig nicht mehr einseitig an den Wünschen von Autofahrern orientieren, sondern – neben Umwelt und Klima - gleichberechtigt den Interessen von RadfahrerInnen und FußgängerInnen dienen. Zur konkreten Umsetzung dieser Vorgaben räumt der Gesetzgeber den Kommunen neue Gestaltungsrechte ein. Gladbeck versucht sich aber, wie der Fall Buersche Straße zeigt, am krassen Gegenteil.
Nicht zuletzt: Ihre rückwärtsgewandte Planung widerspricht allen Klimazielen. Die Verwaltungsvorlage selbst benennt die negative Klimawirkung ebenso wie Ihr Umweltamt, das deswegen den Rückbau ablehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Vera Bücker (ADFC Gladbeck)
Sabine Höfle-Czekalla (BUND Gladbeck)
Johannes Demond (Gladbeck Mobil)
Rüdiger Jurkosek (Die Linke Gladbeck)