Demnächst mehr Radfahren in der Fußgängerzone Gladbeck möglich? -

Bürgermeisterin lädt ADFC zum Gespräch

Im April regte der ADFC in einem Brief an die Bürgermeisterin an, zu prüfen, ob die Fußgängerzone während der Corona-Zeit als eine Art „Pop-up“- Areal geöffnet werden könne.

Bürgermeisterin Bettina Weist, Planungsamt Paula Stegert und 2 ADFC-Vertreterinnen (v.r.n.l.) © Stadt Gladbeck

Sie ist ja ziemlich leer und so könne man auch dem schlechten Ergebnis des Fahrradklimatests ein positives Signal entgegensetzen. 

Die Bürgermeisterin reagierte spontan mit einer Einladung zu einem Gespräch, das Ende April stattfand. Daran nahm außer ihr u.a. die zuständige Vertreterin des Stadtplanungsamtes teil.

Der Vorschlag des ADFC wurde in angenehmer und konstruktiver Atmosphäre intensiv in dem 2-stündigen Gespräch diskutiert. Schnell stellte sich heraus, dass die Verwaltung der Idee einer Pop-up-Maßnahme nichts abgewinnen konnte, weil sie zu einer grundsätzlichen Freigabe nicht bereit ist und den Präzedenzfall für die Zeit danach fürchtet.

So drehte sich die Diskussion stattdessen um das Für und Wider einer Probephase für eine grundsätzliche Öffnung der Fußgängerzone.

Die ADFC-Vertreterinnen berichteten ausgiebig über die positiven Erfahrungen im Kreis aus Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel, wo die Fußgängerzonen seit 2012, 2018 und 2015 geöffnet sind. Die Entscheidungen dazu wurden, wie der ADFC darlegte, dort nach mehrmonatigen Probephasen und Befragungen von Passanten, Handel und Polizei getroffen. In Recklinghausen waren es nach dem Versuch ausgerechnet die Kaufmannschaft sowie CDU und FDP (als auch die Grünen) gewesen, die die komplette Öffnung auch des bisher ausgenommenen hochfrequentierten Marktplatzes verlangten: „Gerade der Innenstadthandel ist jedoch auf Kunden, die mit dem Fahrrad kommen, angewiesen. Umfragen in verschiedenen Städten ergaben, dass Rad-Kunden einen deutlich höheren Anteil an der Kundschaft ausmachen, als viele Händler annehmen. Außerdem sind Rad-Kunden „treu“ und kommen öfter als Auto-Kunden.“

Auch in den anderen Städten befürwortete die Mehrheit der Kaufleute die endgültige Öffnung und ebenso lagen Unbedenklichkeitserklärungen der Polizeibehörden vor. Die ADFC-Vertreterinnen legten dar, dass die befürchtete Gefährdung von FußgängerInnen und Kindern sich in den Beispielstädten nicht bewahrheitet hätten, sondern es sich gezeigt hatte, dass bei hoher Fußgängerfrequenz auch viele Räder geschoben werden, wie im Hertener Beschluss ausdrücklich betont wurde. Weiter verwies der ADFC Gladbeck auf die belebte Zone am Kennedyplatz in Essen, wo ein friedliches Miteinander von Radfahrenden und Gastronomie funktioniert, was in Gladbeck laut Verwaltung ein Hindernisgrund fürs Radfahren sein soll. Die Verwaltung versteifte sich auf das (nicht sehr überzeugende) Argument, bei der vor kurzem erfolgten Umgestaltung der Fußgängerzone hätte man bewusst auf die Öffnung für den Radverkehr verzichtet, und weigerte sich strikt, eine Komplettöffnung auch nur auszuprobieren.

Daher schlug der ADFC als Kompromiss zumindest eine dauerhafte Erweiterung der bisherigen Zufahrten sowie eine Ausdehnung der Öffnungszeiten für den Radverkehr vor. In längeren Überlegungen listete man gemeinsam eine Reihe von kleineren Maßnahmen auf, mit denen die Querungs- und Benutzungsmöglichkeiten der Gladbecker Innenstadt für Radfahrende verbessert werden könnten. Das wichtigste aber ist, die Fahrzeiten in der Fußgängerzone von der jetzigen restriktiven Regelung wochentags von 19.00-9.00 Uhr den LKW-Lieferzeiten anzupassen und von 17.00 oder 18.00 Uhr bis 11.00 Uhr zu verlängern. Auch eine bessere Kennzeichnung der bestehenden Ost-West-Querungsmöglichkeiten ist auf Anregung der Bürgermeisterin angedacht.

Allerdings wird es dauern, bis eine solche Lösung umgesetzt werden kann, denn sie muss noch durch diverse Gremien der Politik gehen. Der ADFC hofft aber, dass die angedachten Erweiterungen nicht dadurch im Sande verlaufen, sondern in nicht allzu ferner Zukunft umgesetzt werden. Dabei hofft er auf Unterstützung aus der Politik, denn zumindest die Grünen haben sich hinter den ADFC-Antrag gestellt und bringen ihn in die politischen Gremien ein


https://gladbeck.adfc.de/neuigkeit/demnaechst-mehr-radfahren-in-der-fussgaengerzone-gladbeck-moeglich

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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