Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Gladbeck

Künftige Gefährdung der Radfahrenden im Mischverkehr an der Buerschen Straße

ADFC fordert Polizei zu Kontrolle der Abstandsregelung auf

In einem langen und verständnisvollen Gespräch sprach der ADFC am 25.4.24 mit der Polizei in Gladbeck und forderte sie zu Kontrollen des Überholverbots auf, damit die Radfahrenden nicht gefährdet werden. Die Polizei wurde Anfang April angehört, aber ihre Beurteilung ist nicht bindend.

Wegen der vorzeitigen Beendigung des Verkehrsversuchs Buersche Straße mit der Wiederherstellung der kostenlosen Parkplätze wird der Radverkehr in den Mischverkehr geleitet werden. Bei einer Fahrbahnbreite von 3,45m ist ein Überholen der Fahrräder mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50m nicht möglich, weswegen ein entsprechendes Überholverbotsschild aufgestellt werden soll.

Angesichts einer Verkehrsdichte von 9000 KFZ pro Tag sind die Gefahren für die Radfahrenden groß, weil die Erfahrung häufige Verstöße von Autofahrern beim Überholen zu erwarten lässt.

Damit widerspricht diese Planung an der Buerschen Straße der Vision Zero, der sich die Bundesregierung, die Parteien, die Polizei und die für die Verkehrsplanung Verantwortlichen verschrieben haben.


https://gladbeck.adfc.de/neuigkeit/kuenftige-gefaehrdung-der-radfahrenden-im-mischverkehr-an-der-buerschen-strasse

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