Nur mittelmäßiges Abschneiden Gladbecks beim Stadtradeln

ADFC Gladbeck allerdings Spitzenreiter unter den ADFC-Teams

Beim Stadtradeln im September 2022 haben in Gladbeck 31 Teams teilgenommen und 85.226 km erradelt. Damit belegt Gladbeck im Kreis Recklinghausen den vorletzten, 9., Platz vor Oer-Erkenschwick. Schaut man auf die Kilometerleistung pro Einwohner, ist Gladbeck mit 1,09 km sogar das Schlusslicht im Kreis. An der Spitze steht da Waltrop mit 3,21 km/EW. Nur bei der Teilnahme von Parlamentariern kann Gladbeck punkten und erreicht dabei diesmal immerhin einen respektablen 5. Platz im Kreis. Fast alle Ratsparteien haben sich mit Grünen, CDU, SPD, Linken und FDP beteiligt.

Trotzdem war das Ergebnis besser als im letzten Jahr als der Einwohnerdurchschnitt nur bei 0,9 km lag. Zurückzuführen dürfte das auf das gewachsene Engagement von Schulen sein. 7 Schulen von einer Grundschule bis zu Gymnasien haben teilgenommen.

Bei der Platzierung ging der 1. Platz ans Ratsgymnasium mit 13953 km, die von 111 Teilnehmenden erstrampelt wurden, die 126 km pro Person zurücklegten. Auf Platz 2 kommt das offene Team Gladbeck, auf dem 3. Platz folgt der ADFC Gladbeck, der jedoch mit 578 km die meisten km pro Person radelte. Damit liegt er unter den beteiligten ADFC-Gruppen im Kreis an der Spitze. Die ADFC-Gruppen schnitten folgendermaßen ab:

Platz

im Kreis

ADFC der Stadt

km

Km pro TN

TN

22.

Gladbeck

9.248

578

16

25.

Recklinghausen

8.765

195

45

37.

Dorsten

6.803

283

24

39.

Marl

6.767

423

16

45.

Castrop-Rauxel

5.622

312

18

101.

Herten

3.296

254

13


https://gladbeck.adfc.de/neuigkeit/nur-mittelmaessiges-abschneiden-gladbecks-beim-stadtradeln

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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