Demnächst mehr Radfahren in der Fußgängerzone Gladbeck möglich? -
Bürgermeisterin lädt ADFC zum Gespräch
Im April regte der ADFC in einem Brief an die Bürgermeisterin an, zu prüfen, ob die Fußgängerzone während der Corona-Zeit als eine Art „Pop-up“- Areal geöffnet werden könne.
Sie ist ja ziemlich leer und so könne man auch dem schlechten Ergebnis des Fahrradklimatests ein positives Signal entgegensetzen.
Die Bürgermeisterin reagierte spontan mit einer Einladung zu einem Gespräch, das Ende April stattfand. Daran nahm außer ihr u.a. die zuständige Vertreterin des Stadtplanungsamtes teil.
Der Vorschlag des ADFC wurde in angenehmer und konstruktiver Atmosphäre intensiv in dem 2-stündigen Gespräch diskutiert. Schnell stellte sich heraus, dass die Verwaltung der Idee einer Pop-up-Maßnahme nichts abgewinnen konnte, weil sie zu einer grundsätzlichen Freigabe nicht bereit ist und den Präzedenzfall für die Zeit danach fürchtet.
So drehte sich die Diskussion stattdessen um das Für und Wider einer Probephase für eine grundsätzliche Öffnung der Fußgängerzone.
Die ADFC-Vertreterinnen berichteten ausgiebig über die positiven Erfahrungen im Kreis aus Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel, wo die Fußgängerzonen seit 2012, 2018 und 2015 geöffnet sind. Die Entscheidungen dazu wurden, wie der ADFC darlegte, dort nach mehrmonatigen Probephasen und Befragungen von Passanten, Handel und Polizei getroffen. In Recklinghausen waren es nach dem Versuch ausgerechnet die Kaufmannschaft sowie CDU und FDP (als auch die Grünen) gewesen, die die komplette Öffnung auch des bisher ausgenommenen hochfrequentierten Marktplatzes verlangten: „Gerade der Innenstadthandel ist jedoch auf Kunden, die mit dem Fahrrad kommen, angewiesen. Umfragen in verschiedenen Städten ergaben, dass Rad-Kunden einen deutlich höheren Anteil an der Kundschaft ausmachen, als viele Händler annehmen. Außerdem sind Rad-Kunden „treu“ und kommen öfter als Auto-Kunden.“
Auch in den anderen Städten befürwortete die Mehrheit der Kaufleute die endgültige Öffnung und ebenso lagen Unbedenklichkeitserklärungen der Polizeibehörden vor. Die ADFC-Vertreterinnen legten dar, dass die befürchtete Gefährdung von FußgängerInnen und Kindern sich in den Beispielstädten nicht bewahrheitet hätten, sondern es sich gezeigt hatte, dass bei hoher Fußgängerfrequenz auch viele Räder geschoben werden, wie im Hertener Beschluss ausdrücklich betont wurde. Weiter verwies der ADFC Gladbeck auf die belebte Zone am Kennedyplatz in Essen, wo ein friedliches Miteinander von Radfahrenden und Gastronomie funktioniert, was in Gladbeck laut Verwaltung ein Hindernisgrund fürs Radfahren sein soll. Die Verwaltung versteifte sich auf das (nicht sehr überzeugende) Argument, bei der vor kurzem erfolgten Umgestaltung der Fußgängerzone hätte man bewusst auf die Öffnung für den Radverkehr verzichtet, und weigerte sich strikt, eine Komplettöffnung auch nur auszuprobieren.
Daher schlug der ADFC als Kompromiss zumindest eine dauerhafte Erweiterung der bisherigen Zufahrten sowie eine Ausdehnung der Öffnungszeiten für den Radverkehr vor. In längeren Überlegungen listete man gemeinsam eine Reihe von kleineren Maßnahmen auf, mit denen die Querungs- und Benutzungsmöglichkeiten der Gladbecker Innenstadt für Radfahrende verbessert werden könnten. Das wichtigste aber ist, die Fahrzeiten in der Fußgängerzone von der jetzigen restriktiven Regelung wochentags von 19.00-9.00 Uhr den LKW-Lieferzeiten anzupassen und von 17.00 oder 18.00 Uhr bis 11.00 Uhr zu verlängern. Auch eine bessere Kennzeichnung der bestehenden Ost-West-Querungsmöglichkeiten ist auf Anregung der Bürgermeisterin angedacht.
Allerdings wird es dauern, bis eine solche Lösung umgesetzt werden kann, denn sie muss noch durch diverse Gremien der Politik gehen. Der ADFC hofft aber, dass die angedachten Erweiterungen nicht dadurch im Sande verlaufen, sondern in nicht allzu ferner Zukunft umgesetzt werden. Dabei hofft er auf Unterstützung aus der Politik, denn zumindest die Grünen haben sich hinter den ADFC-Antrag gestellt und bringen ihn in die politischen Gremien ein